Küstenpatent Österreich – Motorboot auf dem Meer
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Küstenpatent in Österreich – was du wissen musst

Du möchtest mit dem Motorboot aufs Meer – Adria, Mittelmeer, Kroatien oder noch weiter? Dann brauchst du in Österreich ein Küstenpatent. Wir erklären dir, welches Patent du brauchst, was die Voraussetzungen sind und wie der Weg zur Prüfung aussieht.

Das Wichtigste in Kürze: Das österreichische Küstenpatent für Motorboote heißt FB1 (Fahrtbereich 1). Es berechtigt zum Führen von Motorbooten bis 10 m Länge weltweit bis 3 Seemeilen vor der Küste – ohne Leistungsbegrenzung.

Welches Küstenpatent gibt es in Österreich?

Im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz kennt Österreich nur ein ziviles Küstenpatent für Motorboote: das Küstenpatent FB1. Es wird durch die österreichische Staatsdruckerei ausgestellt und ist weltweit anerkannt – auch in Kroatien, Griechenland, der Türkei und auf der ganzen Welt.

Unterschied: Küstenpatent vs. Schiffsführerpatent 10m

Merkmal Schiffsführerpatent 10m Küstenpatent FB1
Gewässer Binnengewässer: Seen, Flüsse, Donau Meer & Küste weltweit
Gültig am Meer? ❌ Nein ✅ Ja (bis 3 sm vor Küste)
Bootslänge bis 10 m bis 10 m
Leistungsbegrenzung Keine Keine
Prüfungsteile Rechtlich, Technisch, Praktisch Theorie + Praxis (Praxis entfällt bei SFP10m)
Besonderes Grundpatent für Österreich Upgrade zum SFP10m möglich

Tipp: Wer beide Patente möchte – Binnengewässer und Meer – kann bei Shipaholics ein günstiges Kombipaket buchen.

Voraussetzungen für das Küstenpatent in Österreich

Das Küstenpatent als Upgrade zum Schiffsführerpatent 10m

Wer bereits das Schiffsführerpatent 10m besitzt, hat einen großen Vorteil: Die praktische Prüfung entfällt. Das Küstenpatent FB1 kann dann an nur einem einzigen Kurstag mit anschließender Theorieprüfung erworben werden – ideal als Erweiterung für die nächste Urlaubssaison auf der Adria.

🌊 Bereit für das Meer?

Die Schiffsführer•innenschule Shipaholics in Ottensheim (OÖ) bietet Kurse für das Küstenpatent FB1 – einzeln oder im Kombipaket mit dem Schiffsführerpatent 10m.

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Häufige Fragen zum Küstenpatent Österreich

Gilt das Küstenpatent FB1 auch in Kroatien?

Ja. Das österreichische Küstenpatent FB1 ist ein international anerkanntes Dokument (ausgestellt durch die Staatsdruckerei) und gilt in Kroatien, Griechenland, der Türkei, Montenegro, Spanien und weltweit.

Kann ich das Küstenpatent ohne Schiffsführerpatent 10m machen?

Ja, das ist möglich. Du musst dann aber sowohl die Theorie- als auch die praktische Prüfung ablegen. Mit dem SFP10m entfällt die Praxis und der Kurs dauert nur einen Tag.

Wie bekomme ich den 50-Seemeilen-Nachweis?

Du musst 50 Seemeilen auf einem Meeresgewässer gefahren sein, davon eine Fahrt mit Nachtansteuerung. Diesen Nachweis bringst du zum Kurs mit (Logbuch, Bordkarte, Charterdokument o.Ä.). Eine gute Gelegenheit ist ein Charterurlaub in Kroatien oder Griechenland.

Wann und wo finden Küstenpatent-Kurse statt?

Shipaholics bietet Küstenpatent-Kurse ganzjährig an – schwerpunktmäßig Herbst und Winter. Kurse finden in der Postwerkstatt Ottensheim (OÖ) statt. Alle aktuellen Termine auf shipaholics.at.

Gibt es Gruppenpreise oder Kombi-Angebote?

Ja. Wer gleichzeitig das Schiffsführerpatent 10m und das Küstenpatent FB1 bucht, profitiert bei Shipaholics von einem attraktiven Kombipreis. Details auf shipaholics.at/kuestenpatent-fb1-kombipaket.

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